Gemeinsam Zukunft gestalten – unterstützen Sie die SPD Hersfeld-Rotenburg zur Kommunalwahl 2026

Am 15. März 2026 entscheidet sich, wie sich unsere Städte und Gemeinden in Hersfeld-Rotenburg in den kommenden Jahren entwickeln: bezahlbares Wohnen, lebenswerte Ortskerne, verlässliche Betreuung für Familien, moderne Mobilität und ein starker sozialer Zusammenhalt. Für all das braucht es eine Politik, die zuhört, anpackt und Verantwortung übernimmt.

Als SPD Hersfeld-Rotenburg setzen wir uns dafür ein, dass unsere Region gerecht, zukunftsfähig und lebenswert bleibt. Damit unsere Inhalte, Ideen und Kandidatinnen und Kandidaten sichtbar werden, sind wir auf Unterstützung angewiesen. Wahlkampf bedeutet immer auch finanzielle Herausforderungen – und er wird überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und vielen kleinen Spenden getragen.

Mit Ihrer Spende stärken Sie unsere Arbeit vor Ort und helfen uns, eine soziale und verlässliche Kommunalpolitik sichtbar zu machen. Jede Unterstützung zählt.

Vielen Dank, dass Sie unseren Wahlkampf zur Kommunalwahl 2026 möglich machen.
 

Für ein starkes, solidarisches Hersfeld-Rotenburg.

Spende per Überweisung

Die Bankverbindung unseres Spendenkontos lautet:

Kontoinhaber: SPD-Unterbezirk Hersfeld-Rotenburg
IBAN: DE57 5325 0000 0000 001607
SWIFT-BIC: HELADEF1HER
Kreditinstitut: Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg
Verwendungszweck: Spende für politische Arbeit od. Kommunalwahl 2026

Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger auch stets Ihre Anschrift an. Diese ist für die Zuordnung der Spende wichtig und dient bei Beträgen über 300 Euro auch dazu, Ihnen die entsprechende Spendenbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen zu können.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Datenschutzerklärung: Die uns mit der Überweisung übermittelten Daten werden ausschließlich für die Verwaltung Ihrer Spende verwendet.

Steuerliche Vorteile deiner Spende

Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Beiträge und / oder Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Beiträge und / oder Spenden bis zum insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).

Darüber hinaus gehende Spenden und / oder Beiträge bis zu weiteren 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§10 b EStG).